Impfstoff gegen Gürtelrose jetzt als Kassenleistung möglich!

Anfang des Jahren kam ein erster sogenannter „Totimpfstoff“ gegen Herpes zoster (Gürtelrose) in Deutschland auf den Markt. Wir haben hier darüber berichtet. Bis Ende April mussten interessierte Patienten den Impfstoff aus eigener Tasche bezahlen.

Wer sollte sich impfen lassen?

Doch nun gibt es gute Nachrichten! Ab sofort ist der Impfstoff als Kassenleistung für alle GKV-Patienten zugelassen, welche unter die u.g. Indikationen fallen. Indiziert ist der Impfstoff für:

  • Alle Personen ab einem Alter von 60 Jahren (Standardimpfung)
  • Personen mit einer erhöhten gesundheitlichen Gefährdung ab einem Alter von 50 Jahren (Indikationsimpfung)

DIe STIKO-Empfehlung berücksichtigt für alle Personen ab 60 Jahren das mit dem Alter zunehmende Risiko für schwere Krankheitsverläufe des Herpes zoster und das Auftreten einer langwierigen und manchmal chronischen Nervenentzündung nach der Erkrankung.

Personen, die aufgrund einer Grunderkrankung eine erhöhte Infektanfälligkeit haben, sollten sich bereits ab einem Alter von 50 Jahren impfen lassen. Zu diesen Grundkrankheiten gehören beispielsweise:

  • HIV-Infektion
  • Angeborene bzw. erworbene Immunschwäche oder Immunsuppression (Chemotherapie!)
  • Rheumatoide Arthritis
  • Systemischer Lupus erythematodes
  • Chronisch entzündliche Darmerkrankungen
  • Chronisch-obstruktive Lungenerkrankung oder Asthma bronchiale
  • Chronische Nierenschwäche (Niereninsuffizienz)
  • Diabetes mellitus

Wir läuft die Impfung ab?

Sie erhalten in der Praxis ein persönliches Rezept über den Impfstoff auf Kosten der GKV. Empfohlen ist eine zweimalige Impfung im Abstand von mindestens 2 bis maximal 6 Monaten. Eine Bevorratung des Impfstoffes ist der Arztpraxis nicht erlaubt. Bitte Ihren Impfpass nicht vergessen!

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