Die Tücken der Rabattverträge
Aufgrund der von den Krankenkassen mit den Pharmafirmen vereinbarten Rabattverträge haben wir als Ärzte keinen Einfluss mehr darauf, welches Präparat Sie in der Apotheke erhalten. Es ist durchaus möglich, dass Sie bei jedem Rezept Ihren Wirkstoff von einen anderen Hersteller (HEXAL, STADA, AL… etc.) erhalten. Auch der Name des Medikamentes kann sich hierdurch ständig ändern. Das ist leider politisch so gewollt um Kosten für Arzneimittel einzusparen. Weder der Arzt noch der Apotheker haben hierauf Einfluss. Haben Sie also bitte Verständnis und wenden Sie sich ggfs. an Ihre Krankenkasse. In begründeten Einzelfällen (z.B. Allergie) hat der Arzt die Möglichkeit durch ein sog. „Autidem-Kreuz“ auf dem Rezept zu vermerken, dass Sie genau das rezeptierte Medikament vom angegeben Hersteller erhalten. Dies ist jedoch wirklich nur begründeten Einzelfällen vorbehalten, denn der Arzt ist hierfür regressfähig, d.h. er muss im Prüfungsfall den Preis des Medikamentes selbst aus eigener Tasche bezahlen, wenn er den Einzelfall nicht genau begründen kann. Bei einigen Wirkstoffgruppen kann es überdies hinaus Sinn machen, das Medikament immer vom gleichen Hersteller zu erhalten. Dies ist z.B. bei Schilddrüsentabletten, Chemotherapeutika und bestimmten starken Schmerzmitteln der Fall. Falls Sie einmal Fragen zu einem Präparat haben, sprechen Sie uns bitte an!