eRezept ab 01.01.2024 bei uns

Liebe Patientinnen und Patienten,

ab 01.01.2024 wird in Deutschland verpflichtend das eRezept eingeführt, welches das bisherige „rote Rezept“ weitgehend ersetzt.

Das eRezept kann derzeit nur ausgestellt werden für:

  • Rezeptpflichtige Medikamente bei gesetzlich versicherten Patienten

NICHT auf eRezept ausgestellt werden können aktuell:

  • Rezeptfreie Medikamente
  • Hilfsmittel und Heilmittel (zB. Pflaster, Insulinnadeln, Bandagen etc.)
  • Privatrezepte

Was bedeutet das für mich konkret?

  • Bringen Sie beim ersten Praxisbesuch im Quartal unbedingt Ihre Versichertenkarte mit in die Praxis (sonst ist keine Rezeptausstellung möglich).
  • Teilen Sie uns Ihre Rezeptwünsche wie gewohnt mit.
  • Wir werden das eRezept dann bis zum nächsten Werktag für Sie vorbereiten.
  • Ab dann können Sie in eine Apotheke Ihre Wahl gehen, dort Ihre Versichertenkarte zeigen und Sie erhalten wie gewohnt Ihr Medikament.
  • Sie können sich fakultativ noch die eRezept-App auf Ihrem Smartphone installieren (muss bei der Krankenkasse freigeschaltet werden) und so sehen, wenn welche Rezepte fertig sind und diese auf Wunsch auch direkt an eine (Online-)Apotheke versenden.

Ihr Praxisteam

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