Patientenverfügung

Immer mehr Menschen möchten Vorsorge treffen für Lebensphasen, in denen sie ihre Angelegenheiten nicht mehr oder nur noch eingeschränkt selbst regeln können. Sie möchten Vorausverfügungen verfassen für Situationen, in denen sie ihre Entscheidungen nicht mehr persönlich treffen können.
Grundsätzlich werden drei Formen der Vorausverfügung unterschieden: Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung.

  • Bei der Patientenverfügung handelt es sich um eine schriftliche Vorausverfügung des Patientenwillens für Behandlungssituationen, die nicht unmittelbar bevorstehen. So kann festgelegt werden, welchen medizinischen Maßnahmen der Patient/die Patientin zustimmen oder welche er/sie ablehnen möchte, wenn er/sie den aktuellen Behandlungswillen nicht mehr selbst bilden oder zum Ausdruck bringen kann.
  • In der Vorsorgevollmacht kann die Vertrauensperson benannt werden, die sich rechtsverbindlich zum Patientenwillen äußern darf. Dies kann wichtig sein, wenn die Patientenverfügung die aktuelle Behandlungssituation nicht erfasst oder wenn es gar keine Patientenverfügung gibt. Mit der Vorsorgevollmacht wird eine Person beauftragt, die persönlichen Angelegenheiten für den Fall wahrzunehmen, dass man selbst dazu nicht mehr in der Lage ist. Die Vorsorgevollmacht ist die vom Gesetz vorgesehene Möglichkeit, die Einrichtung einer Betreuung zu vermeiden. Sie kann als Generalvollmacht erteilt oder sachlich auf Angelegenheiten der Gesundheitsvorsorge beschränkt werden.
  • Existiert eine Vorsorgevollmacht nicht oder ist diese nicht ausreichend,  können in  einer Betreuungsverfügung die Vertrauensperson(en) benannt werden, die vom Betreuungsgericht als Betreuer eingesetzt werden soll(en).

Gerne können Sie sich durch uns bei der Erstellung der Patientenverfügung helfen lassen. Zu diesem Zweck haben wir in Anlehnung an den Vorschlag des Bundesjustizministeriums eine Patientenverfügung erstellt, die Sie sich entweder im Vorfeld hier herunterladen können, oder bei uns in der Praxis vor der Beratung erhalten.

Die Kosten für die Beratung und Erstellung der Patientenverfügung werden von uns privat in Rechnung gestellt. Die ärztlichen Gesamtkosten beinhalten dabei die ärztliche Beratung, die Bereitstellung aller notwendigen Unterlagen sowie die gemeinsame Erstellung Ihrer individuellen Ärztlichen Patientenverfügung. Gerne bewahren wir die Verfügung dann elektronisch bei uns auf, um sie im Bedarfsfall schnell an Krankenhäuser oder einen anderen Arzt faxen zu können (ihr Einverständnis vorausgesetzt).