Belehrung Infektionsschutzgesetz
In unserer Praxis können sich Mitarbeiter von Lebensmittelbetrieben und der Gastronomie nach §43 Infektionsschutzgesetz (Erstbelehrung) schulen lassen. Arbeiten Sie mit offenen Lebensmitteln und/oder Bedarfsgegenständen und bringen Sie die Lebensmittel in Umlauf, benötigen Sie eine...